Wir schicken Ihnen umgehend unseren spezifischen Fragebogen zur Krankengeschichte sowie einen vorfrankierten Rücksendeumschlag per Post zu. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie anschließend zusammen mit Ihren Behandlungsunterlagen kostenlos im beigelegten Umschlag zurück an uns.

Die Hüfte ist eines der am stärksten belasteten Gelenke des Menschen. Sie ermöglicht die Bewegungsabläufe der Beine und hat eine stoßdämpfende Wirkung beim Gehen. Sowohl angeborene, als auch erworbene Erkrankungen können zu einer Schädigung des Hüftgelenks führen.
Häufig lassen sich Hüftbeschwerden erfolgreich konservativ (nicht-operativ) behandeln. In diesen Fällen ist es sinnvoll eine Hüftoperation erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn eine Vielzahl an nicht-operativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft worden sind und diese zu keiner zufriedenstellenden Linderung der Beschwerden geführt haben.
Von großer Bedeutung ist daher, dass die orthopädische Zweitmeinung von einem Facharzt erstellt wird, der über ein hohes Maß an Berufserfahrung sowohl bei der operativen Behandlung, als auch insbesondere bei der nicht-operativen (konservativen) Behandlung von Patienten mit Hüftbeschwerden verfügt, so wie es auf unsere Hüft-Experten ausnahmslos zutrifft.
Die Zweitmeinung wird auf Grundlage folgender Unterlagen erstellt:
- Spezifischer Fragebogen zur Krankengeschichte
- Behandlungsunterlagen (z. B. Bildgebungsmaterial, Befunde, Arztbriefe)
Rufen Sie uns an, wir sind Ihnen gern behilflich, Tel.: 03871 / 665 816.